Förderung bei Lese-Rechtschreib-Schwäche und Rechenstörung
Bei einer Lese- Rechtschreibschwäche bzw. einer Rechenschwäche haben die Kinder und Jugendlichen massive Schwierigkeiten beim Erwerb der Lese-Rechtschreib- bzw. der Rechenfertigkeiten. Es liegt eine Entwicklungsstörung in Form einer Teilleistungsstörung vor. Das bedeutet, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen trotz durch- oder überdurchschnittlicher Intelligenz im Lesen und in der
Rechtschreibung bzw. im Rechnen keine ausreichenden Leistungen erreichen.
In einer ausführlichen Diagnostik klären die Psychologen unserer Beratungsstelle zunächst ab, ob und in welchem Umfang eine Lese-Rechtschreib- bzw. Rechenschwäche vorliegt, und in welchem Maße sie die psychosoziale Befindlichkeit sowie die gesellschaftliche Teilhabe des jungen Menschen beeinträchtigt. Wird eine nach § 35a SGB VIII – KJHG förderbedürftige Lese-Rechtschreib.- bzw. Rechenschwäche festgestellt, erhalten die Erziehungsberechtigten eine schriftliche Befürwortung einer Fördermaßnahme. Mit dieser Stellungnahme sowie einer
entsprechenden Befürwortung durch die Schule können sie beim örtlichen Jugendhilfedienst des Jugendamtes einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Kinder und Jugendliche mit einer diagnostizierten Lese- Rechtschreibschwäche oder einer Rechenschwäche erhalten in unserer Beratungsstelle eine individuelle und ganzheitliche Förderung. Sie umfasst den Erwerb grundlegender Lese-
Rechtschreib- bzw. Rechenfertigkeiten, die Förderung der räumlichen, visuellen und auditiven Wahrnehmung, der Konzentration und der Merkfähigkeit.


