Heilpädagogische Förderung
Manchmal brauchen Kinder eine heilpädagogische Einzelförderung,
- wenn sie trotz eigener Bemühung dauerhaft nicht bei der Sache bleiben können und sehr unruhig und ablenkbar sind
- wenn sie chronisch bestimmten familiären, innerseelischen oder sozialen Belastungen ausgesetzt sind
- wenn ihre motorische, seelische oder geistige Entwicklung nicht ihrem Alter entspricht
ganz allgemein: wenn sie nicht alleine zurecht kommen und die elterliche Unterstützung nicht ausreicht. In solchen Fällen kann, anhand einer entsprechenden Förderbefürwortung durch uns oder eine andere Beratungsstelle, beim Jugendamt eine sog. „ambulante Eingliederungsmaßnahme“ beantragt werden. Im Fall der Kostenzusage durch das Jugendamt besteht bei uns die Möglichkeit, das Kind längerfristig zu unterstützen und zu fördern. Ziel ist immer die Stärkung der eigenen Kräfte, Fähigkeiten und Möglichkeiten des Kindes, seines
Selbstbewusstseins und seiner Handlungs- und Verarbeitungskompetenz.


