FAQs
Welche Kosten entstehen?
Da unsere Arbeit vom Jugendamt finanziert ist, entstehen für die Beratung, für heilpädagogische und andere gezielte Förderungen Ihres Kindes für Sie keine Kosten. Lediglich bei einigen Gruppenangeboten wie z.B. den Elternkursen erheben wir eine kleine Kursgebühr zur Deckung der Materialkosten.
Werden Jugendamt/Schule informiert, wenn ich die Beratungsstelle aufsuche?
Wir haben Schweigepflicht gegenüber dem Jugendamt, der Schule sowie sonstigen Außenstehenden. Manchmal kann aus unserer Sicht eine Kooperation mit dem Jugendamt oder der Schule sinnvoll sein. In diesem Fall bitten wir Sie um Entbindung von der Schweigepflicht. Wir haben auch Schweigepflicht gegenüber Jugendlichen, das heißt wir dürfen auch deren Eltern nur informieren, wenn ein jugendlicher Ratsuchender uns von der Schweigepflicht entbindet. In Einzelfällen kann der Schutz des Kindes Vorrang vor der Schweigepflicht haben, z.B. bei Mißhandlungs- oder Missbrauchsverdacht. In solchen Fällen können wir das Jugendamt hinzuziehen auch ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten.
Kann ich die Beratungsstelle am Hesseweg aufsuchen, wenn ich nicht in Dortmund wohne?
Leider nein. Sie müssen sich an eine Beratungsstelle vor Ort wenden.
Kann ich die Beratungsstelle auch aufsuchen, wenn ich keine pädagogischen Fragen habe, sondern für mich selbst als Erwachsener Rat suche?
Ratsuchende Erwachsene wenden sich bitte z.B. an die Beratungsstelle Westhoffstraße, Tel. 84 03 40, die evangel. Beratungsstelle, Tel. 849 44 80, die Beratungsstelle des SKF, Tel. 86 10 85 15, Frauen können sich auch an die Frauenberatungsstelle wenden, Tel. 52 10 08


