Bei einer Lese-Rechtschreibschwäche bzw. einer Rechenschwäche haben die Kinder und Jugendlichen zum einen massive Schwierigkeiten beim Erwerb der Lese-Rechtschreib- bzw. der Rechenfertigkeiten und zum anderen einen massiven Leidensdruck. Das bedeutet, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen trotz durch- oder überdurchschnittlicher Intelligenz im Lesen und in der Rechtschreibung bzw. im Rechnen keine altersentsprechenden Leistungen erreichen.

In einer ausführlichen Anamnese und evtl. späteren Diagnostik klären die Fachkolleginnen unserer Beratungsstelle zunächst ab, ob und in welchem Umfang eine Lese-Rechtschreib- bzw. Rechenschwäche vorliegen könnte, und in welchem Maße sie die psychosoziale Befindlichkeit sowie die gesellschaftliche Teilhabe des jungen Menschen beeinträchtigt.
Kinder und Jugendliche mit einer diagnostizierten Lese-Rechtschreibschwäche oder einer Rechenschwäche in Kombination mit einer Teilhabebeinträchtigung können im Anschluss bei dem zuständigen Jugendhilfedienst eine individuelle und ganzheitliche Förderung beantragen.

Wenn Sie unsere Beratungsstelle aus diesem Grund über die offene Sprechstunde aufsuchen, bitten wir Sie alle Schulzeugnisse sowie das Untersuchungsheft und falls vorhanden, Berichte von Praxen, Kliniken oder Therapeuten mitzubringen.

AKTUELLE MELDUNG

Der Erstkontakt erfolgt  zunächst telefonisch oder vor Ort.

Dazu können Sie uns gerne für eine Erstanmeldung zu den aufgeführten Öffnungszeiten besuchen (s. „Anmeldung zum Erstgespräch“). Die Anmeldung erfolgt dann über ein in unserer Beratungsstelle ausgelegtes Anmeldeformular.

Wir melden uns daraufhin bei Ihnen telefonisch oder postalisch zurück und teilen Ihnen einen Termin zum Erstgespräch mit.

Sie erreichen uns wochentags telefonisch unter:

0231-47709940 oder 0231-239083

Das Team der Beratungsstelle am Hesseweg

KONTAKTAUFNAHME

Ratsuchende aus dem Stadtbezirk Scharnhorst (inklusive Hostedde, Husen, Kurl, Derne, Kirchderne, Lanstrop und Grevel) können wochentags telefonisch
Kontakt zu uns aufnehmen.

Termine sind aktuell ausschließlich nach dem Erstkontakt und anschließender Klärung mit dem/der Berater/in möglich.

Ratsuchende aus anderen Stadtbezirken Dortmunds können sich telefonisch nach einem Termin erkundigen. Sie müssen mit einer Wartezeit von 10 – 12 Wochen rechnen.                                                  Wir weisen jedoch darauf hin,          dass die Beratung im Falle einer           §35a-Abklärung nicht von uns durchgeführt werden kann.

ADRESSE

Erziehungsberatungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Scharnhorst e.V.

Hesseweg 24
44328 Dortmund (Scharnhorst)

Tel.: 0231-47709940 oder 0231-239083
Fax: 0231-2413032

info@beratungsstelle-hesseweg.de

SPENDEN

sind willkommen auf das Konto der Erziehungsberatungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Scharnhorst e.V.

Sparkasse Dortmund
IBAN: DE53 4405 0199 0631 0061 91
BIC: DORTDE33XXX