Bei einer Lese-Rechtschreibschwäche bzw. einer Rechenschwäche haben die Kinder und Jugendlichen zum einen massive Schwierigkeiten beim Erwerb der Lese-Rechtschreib- bzw. der Rechenfertigkeiten und zum anderen einen massiven Leidensdruck. Das bedeutet, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen trotz durch- oder überdurchschnittlicher Intelligenz im Lesen und in der Rechtschreibung bzw. im Rechnen keine altersentsprechenden Leistungen erreichen.
In einer ausführlichen Anamnese und evtl. späteren Diagnostik klären die Fachkolleginnen unserer Beratungsstelle zunächst ab, ob und in welchem Umfang eine Lese-Rechtschreib- bzw. Rechenschwäche vorliegen könnte, und in welchem Maße sie die psychosoziale Befindlichkeit sowie die gesellschaftliche Teilhabe des jungen Menschen beeinträchtigt.
Kinder und Jugendliche mit einer diagnostizierten Lese-Rechtschreibschwäche oder einer Rechenschwäche in Kombination mit einer Teilhabebeinträchtigung können im Anschluss bei dem zuständigen Jugendhilfedienst eine individuelle und ganzheitliche Förderung beantragen.
Wenn Sie unsere Beratungsstelle aus diesem Grund über die offene Sprechstunde aufsuchen, bitten wir Sie alle Schulzeugnisse sowie das Untersuchungsheft und falls vorhanden, Berichte von Praxen, Kliniken oder Therapeuten mitzubringen.